Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen EcoValent, Inhaber Fill Lars Dahms, An der Sorsumer Straße 20, 31515 Wunstorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Elektroinstallationsleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Teil A (Abschnitte 1 bis 13) gilt für Aufträge über Elektroinstallationsleistungen. Für Partnerfirmen, die das Partnerportal nutzen, gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen in Teil B (Abschnitte 14 bis 24).

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Dauer von vier Wochen ab Zugang gebunden.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach den im Angebot vereinbarten Preisen.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen über 1.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes zu verlangen.

5. Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Materiallieferengpässe oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht werden.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren. Zusätzliche Kosten, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung unter Angabe von Mängeln ablehnt.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen VDE-Normen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Bauwerksleistungen und 2 Jahre für sonstige Leistungen. Mängelansprüche sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Teil B – Besondere Bedingungen für Partnerfirmen (Partnerportal)

14. Geltungsbereich von Teil B

Teil B gilt für die Nutzung des Partnerportals unter ecovalent.de/portal durch Partnerfirmen und für die darüber beauftragten Anmeldungen von Wärmepumpen beim Netzbetreiber. Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt die Partnerfirma, dass sie in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Von Teil A gelten nur Abschnitt 1 Absatz 2 sowie die Abschnitte 9, 11, 12 und 13. Im Übrigen gehen die Regelungen von Teil B vor.

15. Leistung

EcoValent unterstützt die Partnerfirma bei der Anmeldung von Wärmepumpen gegenüber dem Netzbetreiber (Anmeldeoption „Modul 1“ oder „Modul 2“). Grundlage sind die Angaben, die die Partnerfirma im Portal erfasst. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Portal.

Geschuldet ist die ordnungsgemäße Bearbeitung und Übermittlung der Anmeldung auf Grundlage der übermittelten Angaben. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Zustimmung des Netzbetreibers, die Einhaltung bestimmter Fristen oder die Gewährung bestimmter Tarife oder Entgeltreduzierungen, wird nicht geschuldet.

16. Registrierung und Freischaltung

Die Partnerfirma muss bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen und diese aktuell halten. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. EcoValent kann Registrierungen aus sachlichem Grund ablehnen und Zugänge sperren, insbesondere bei falschen Angaben, Missbrauch oder Zahlungsverzug.

Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Missbrauch oder der Verdacht darauf ist EcoValent unverzüglich mitzuteilen. Handlungen unter dem Zugang der Partnerfirma werden dieser zugerechnet.

17. Pflichten der Partnerfirma

Die Partnerfirma ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben verantwortlich, insbesondere für Anlagenadresse, Daten des Anlagenbetreibers, Gerätedaten, Zählernummern und Zählerstände. Erkennt sie Fehler, teilt sie diese unverzüglich mit.

Die Partnerfirma versichert, dass sie zur Übermittlung der Angaben befugt ist und dass der Anlagenbetreiber der Anmeldung zugestimmt und sie dazu bevollmächtigt hat. Sie erfüllt gegenüber dem Anlagenbetreiber die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.

Die Partnerfirma stellt EcoValent von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen Angaben oder fehlender Berechtigung beruhen, soweit sie die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

18. Vergütung und Zahlung

Für jede Anmeldung fällt die im Portal bzw. in der jeweils geltenden Preisliste ausgewiesene Pauschale zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Die Vergütung entsteht mit dem Absenden der Anmeldung und ist unabhängig vom Ergebnis der Prüfung durch den Netzbetreiber.

Rechnungen werden elektronisch an die im Portal hinterlegte Rechnungsadresse (E-Mail) gesendet und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gilt Abschnitt 4 Absatz 2 (Verzugszinsen gegenüber Unternehmern).

Preisänderungen gelten nur für Anmeldungen, die nach Wirksamwerden der Änderung abgesendet werden. EcoValent teilt sie mindestens vier Wochen vorher in Textform mit.

19. Bearbeitung und Mitwirkung Dritter

EcoValent prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und kann bei Auffälligkeiten Rückfragen stellen. Bearbeitungszeiten und Entscheidungen des Netzbetreibers liegen außerhalb des Einflussbereichs von EcoValent. Daraus entstehende Verzögerungen oder Ablehnungen begründen keine Ansprüche gegen EcoValent.

20. Verfügbarkeit des Portals

EcoValent bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen, die nicht im Einflussbereich von EcoValent liegen, sind möglich. Die Partnerfirma sichert ihre Daten selbst, zum Beispiel durch den Download der erzeugten PDF-Dokumente. Das Portal darf nicht missbräuchlich genutzt werden; insbesondere dürfen keine Schadsoftware, automatisierten Massenabfragen oder rechtswidrigen Inhalte eingebracht werden.

21. Haftung im Rahmen von Teil B

Es gilt Abschnitt 9. EcoValent haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Partnerfirma oder auf Entscheidungen oder Verzögerungen des Netzbetreibers beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten entstanden wäre.

22. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Partnerfirma ist für die Daten der Anlagenbetreiber verantwortlich im Sinne der DSGVO. EcoValent verarbeitet diese Daten in ihrem Auftrag. Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieser Bedingungen ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

23. Laufzeit und Kündigung

Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Partnerfirma kann es jederzeit durch Mitteilung in Textform beenden. EcoValent kann es mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits abgesendete Anmeldungen werden abgewickelt, entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen. Nach Beendigung werden die Daten gemäß dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

24. Kommunikation und Änderungen von Teil B

Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail und über das Portal. Die Partnerfirma hält ihre E-Mail-Adressen aktuell.

Änderungen von Teil B teilt EcoValent in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn die Partnerfirma nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. EcoValent weist in der Mitteilung auf diese Frist und diese Folge besonders hin. Im Fall des Widerspruchs können beide Seiten das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beenden. Für Preisänderungen gilt Abschnitt 18.

Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich bitte an:
moin@ecovalent.de  |  0151 41302136